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Všeobecné obchodné podmienky

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Personalia24 UG

- Personalvermittlung –

  1. Allgemeines
    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Personalia24 UG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Personalvermittlung.
    Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
    Abweichende AGB des Auftraggebers, die von der Personalia24 UG nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für die Personalia24 UG unverbindlich, auch wenn Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.
    Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch die Personalia24 UG schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
  2. Gegenstand/Durchführung des Vertrages
    Die Personalia24 UG recherchiert auftrags- oder projektbezogen für den Auftraggeber. Die Personalia24 UG stellt dem Auftraggeber mögliche
    Exposés zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt dann eine persönliche Vorstellung des Bewerbers. Die Personalia24 UG verpflichtet sich, im Rahmen ihrer
    Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.
    Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die Personalia24 UG ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die Personalia24 UG von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Personalia24 UG bekannt werden. Die jeweiligen Entscheidungen zu bzw. aus den Beratungsergebnissen sind von den zuständigen Organen des Auftraggebers in eigener Verantwortung zu treffen.
  3. Honorarbedingungen
    1. Vermittlungshonorar
      Mit Abschluss eines Arbeits-/Dienstvertrages zwischen einem von der Personalia24 UG vermittelten Bewerbers und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundener Gesellschaft wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar berechnet. Das Vermittlungshonorar umfasst dabei folgende Leistungen der Personalia24 UG:

      • Suche nach geeigneten Kandidaten
      • Sichtung und Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen
      • Vorbereitung und Durchführung der Bewerbungsgespräche
      • Darstellung der Bewerber durch aussagefähige Exposés
      • Vorstellung der Bewerber und Teilnahme an den Auswahlgesprächen
      • Absage der vorgestellten, aber nicht berücksichtigten Bewerber

      Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen. Die Provision ist fällig bei Zustandekommen des Arbeits-/Dienstvertrages, soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt.
      Die Personalia24 UG ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt der Personalia24 UG unbenommen.
    2. Anzeigenkosten
      Umfang, Verbreitungsgebiet und Ausgestaltung von eventuellen Anzeigen zur Personalsuche bestimmen sich nach den getroffenen Einzelvereinbarungen. Die Berechnung erfolgt gemäß diesen Vereinbarungen, entsprechend den Konditionen, die für den Kunden mit dem jeweiligen Medium ausgehandelt wurden.
    3. Kosten für Nebenleistungen
      Kosten für Leistungen, die nicht unter 3.1. und 3.2. aufgeführt sind, werden als Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Hierzu zählen beispielsweise: Reisekosten der Bewerber, auswärtige Vorstellungs-bzw. Auswahlgespräche.
    4. Besondere Leistungen und Gutachten
      Folgende besondere Leistungen und Gutachten werden gemäß Einzelvereinbarung berechnet: Persönlichkeitsprofilanalysen, Aufmerksamkeitsbelastungstests und Sozialkompetenztests.
      Die Kosten für besondere Leistungen und Gutachten werden sofort separat berechnet und nach Vorlage des schriftlichen Ergebnisses fällig.
  4. Haftung
    Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Die Dienstleistung der Personalia24 UG für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der
    Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeits-/ Dienstvertrages mit dem Bewerber
    die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Die Personalia24 UG und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Bewerbers ergeben. Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, etc. können von der Personalia24 UG jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich, nach Kenntniserlangung, durch den Auftraggeber gegenüber der Personalia24 UG gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung der Personalia24 UG ist ausgeschlossen.
  5. Vertragsbeendigung
    Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens der Personalia24 UG vermittelten Bewerber zustande gekommen ist. Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
    Beauftragt der Auftraggeber diesen Bewerber jedoch innerhalb von 12 Monaten, nachdem ihm die personenbezogenen Daten des Bewerbers durch namentliche
    Benennung durch die Personalia24 UG bekannt gegeben wurden, direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit oder stellt ihn ein, hat die Personalia24 UG Anspruch auf das Vermittlungshonorar gem. Absatz 3. Für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber, wird das Vermittlungshonorar ebenso fällig, falls der vorgeschlagene Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages eingestellt wird.
  6. Schweigepflicht
    Die Personalia24 UG und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit die Personalia24 UG nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist. Die Personalia24 UG ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.
  7. Schlussbestimmungen
    Der Auftraggeber willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von der Personalia24 UG gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit ist der Sitz des Auftragnehmers.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige treten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitestgehend erreicht wird.

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